Ombudsleute

Die Gesellschaft für Geschichte der Wissenschaften, der Medizin und der Technik e. V. (GWMT) bekennt sich zu den allgemeinen Grundsätzen und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis1 und zu ihrer Verantwortung, diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu stärken. Wer mit Umständen konfrontiert wird, die einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis oder einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. nicht faires Zusammenarbeiten von Wissenschaftler*innen aller Qualifizierungsstufen begründen könnten, soll unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können, ohne Nachteile für die eigene Person befürchten zu müssen. In Ergänzung anderer berufener Anlaufstellen benennt die GWMT deshalb Ombudspersonen als unabhängige Beratungsstelle für ihre Mitglieder. Die Ombudspersonen haben die Aufgabe, bei einem Verdacht auf Verstöße gegen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. nicht faires Zusammenarbeiten von Wissenschaftler*innen aller Qualifizierungsstufen Beteiligten als unabhängige Ansprechpartner*innenvertraulich und beratend zur Verfügung zu stehen. Die Ombudspersonen können darüber hinaus, wenn der Wunsch besteht, direkt oder indirekt vermittelnd tätig werden und ggf. auch andere Stellen einschalten. Die Ombudspersonen können in Angelegenheiten, die die Tätigkeitsfelder der GWMT betreffen, angerufen werden. Die Mitgliederversammlung bestimmt aus ihrem Kreis zwei neutrale, qualifizierte und persönlich integre Mitglieder als Ombudspersonen der GWMT per Mitgliederbeschluss für drei Jahre. Die Mitglieder der GWMT auf der Jahresversammlung in Bonn am 26. September 2019.

1:  Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Kodex (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Dezember 2020)